Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente

Seit dem 1. Juli gibt es einen Zuschlag bei der Erwerbsminderungsrente. Konkret erhalten Rentnerinnen und Rentner mehr Geld, wenn ihre Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 begonnen hat. Anspruchsberechtigte haben entsprechende Bescheide erhalten. Die Auszahlung erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe ab Juli 2024 wird monatlich ein Rentenzuschlag getrennt von der zugrundeliegenden Rente ausgezahlt. In der zweiten Stufe ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann dauerhaft als Bestandteil der Erwerbsminderungsrente berechnet und ausgezahlt.

Wichtig: Auch der Zuschlag ist eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung und damit eine beitragspflichtige Einnahme. Für versicherungspflichtige Mitglieder werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Deutschen Rentenversicherung abgeführt. Bei freiwillig versicherten Mitgliedern erfolgt eine individuelle Beitragsberechnung durch die BKK Diakonie. Für familienversicherte Rentnerinnen und Rentner kann sich der Zuschlag ebenfalls auswirken. Wird die Einkommensgrenze durch die Zahlung des Rentenzuschlags überschritten, endet die Familienversicherung und es tritt in der Regel die obligatorische Anschlussversicherung ein.

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.

 

Weitere Informationen auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/EM-Rente-Verbesserung/faq_em-rente-verbesserung-gesetz.html