Hebammenhilfe und Hebammenrufbereitschaft
Im Falle einer Schwangerschaft haben Sie Anspruch auf eine Hebammenbetreuung. Hebammen stehen Ihnen während und nach der Schwangerschaft mit Rat und Tat zur Seite und beantworten alle Fragen in dieser aufregenden Zeit.
Zu den Leistungen der Hebammen gehören:
- Schwangerschaftsberatung
- Schwangerenvorsorge
- Betreuung während der Schwangerschaft
- Betreuung nach der Geburt (Wochenbett)
- Angebot von Geburtsvorbereitungskursen, Rückbildungsgymnastik und Entbindung im Geburtshaus
Gut zu wissen:
Wir bieten Ihnen auch eine digitale Hebammenberatung an. Schauen Sie sich gern unser Angebot an!
In einem Geburtsvorbereitungskurs erfahren und erlernen Sie viele wichtige Dinge wie z.B. die richtige Atemtechnik während der Geburt, Möglichkeiten der Schmerzlinderung und außerdem bekommen Sie Informationen zum Verlauf der Schwangerschaft, zum Stillen, zur Säuglingspflege und vielerlei mehr.
- Der Kurs muss von einer Hebamme, einer/einem Geburtsvorbereiter(in) oder einer/einem Physiotherapeut(in) durchgeführt werden
Die Rückbildungsgymnastik konzentriert sich darauf, den naturgemäß nach einer Geburt stark beanspruchten Bereich des Beckenbodens und der involvierten Muskulatur wieder zu kräftigen.
- Der Kurs muss von einer Hebamme oder einer/einem Physiotherapeut(in) durchgeführt werden
Ob Tag – oder Nachtzeit – die Hebamme sollte für werdende Mütter idealerweise immer erreichbar sein. Die BKK Diakonie übernimmt daher die Kosten von bis zu 300Euro für eine Hebammenrufpauschale. Ihre Hebamme ist auf diese Weise 24 Stunden am Tag für Sie ansprechbar und steht bei Bedarf zur sofortigen Geburtshilfe zur Verfügung. Einzige Ausnahme: Die Hebamme betreut bereits eine andere Geburt. In diesem Fall wird jedoch für eine Vertretung gesorgt. Die Hebammenrufpauschale gilt für die 38. bis 42. Schwangerschaftswoche. Sprechen Sie bitte vorab Ihre Hebamme an, ob diese eine Rufbereitschaft anbietet. Die Kosten können Sie bis zu einer Höhe von 300 Euro bei uns geltend machen. Reichen Sie uns dazu einfach die Rechnung sowie Ihren Zahlungsnachweis (z.B. Kontoauszug) ein.
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