Die Satzung der BKK Diakonie

Die Satzungen der BKK Diakonie und der BKK Diakonie Pflegekasse regeln alles zu Mitgliedschaft, Beiträgen und Leistungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Zudem beinhalten sie auch Regelungen zur Selbstverwaltung.

Änderungen der Satzungen werden vom Verwaltungsrat der BKK Diakonie beschlossen und vom Bundesversicherungsamt, als der zuständigen Aufsichtsbehörde, genehmigt. Im Anschluss an die Genehmigung werden die Änderungen öffentlich bekannt gegeben und in die aktuelle Satzung eingearbeitet.

Inhaltsverzeichnis

Satzung der Krankenkasse

Aktuelle Satzungsfassung

Bekanntmachungen

(eingestellt am 18.12.2024)

Der Verwaltungsrat beschließt am 09.12.2024  redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

68. Nachtrag zur Satzung

(eingestellt am 19.12.2024)

Der Verwaltungsrat beschließt am 09.12.2024  redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

67. Nachtrag zur Satzung

(eingestellt am 18.12.2024)

Der Verwaltungsrat beschließt am 09.12.2024  redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

66. Nachtrag zur Satzung

(eingestellt am 24.06.2024)

Der Verwaltungsrat beschließt am 17.06.2024 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

65. Nachtrag zur Satzung

(eingestellt am 15.12.2023)

Der Verwaltungsrat beschließt am 06.12.2023 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

64. Nachtrag zur Satzung

(eingestellt am 11.01.2024)

Der Verwaltungsrat beschließt am 06.12.2023 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

63. Nachtrag zur Satzung

(eingestellt am 15.12.2023)

Der Verwaltungsrat beschließt am 06.12.2023 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

62. Nachtrag zur Satzung

(eingestellt am 15.12.2023)

Der Verwaltungsrat beschließt am 06.12.2023 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

61. Nachtrag zur Satzung

(eingestellt am 15.12.2023)

Der Verwaltungsrat beschließt am 06.12.2023 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

60. Nachtrag zur Satzung

(eingestellt am 15.12.2023)

Der Verwaltungsrat beschließt am 06.12.2023 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

59. Nachtrag zur Satzung

(eingestellt am 12.10.2023)

Der Verwaltungsrat beschließt am 01.09.2023 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

(eingestellt am 13.12.2022)

Der Verwaltungsrat beschließt am 01.12.2022 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

(eingestellt am 13.12.2022)

Der Verwaltungsrat beschließt am 01.12.2022 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

(eingestellt am 08.12.2022) Der Verwaltungsrat beschließt am 01.12.2022 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

(eingestellt am 05.09.2022) Der Verwaltungsrat beschließt am 24.08.2022 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

(eingestellt am 27.05.2022) Der Verwaltungsrat beschließt am 31.03.2022 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

(eingestellt am 23.12.2021) Der Verwaltungsrat beschließt am 10.12.2021 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

(eingestellt am 04.01.2022)

Der Verwaltungsrat beschließt am 10.12.2021 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

(eingestellt am 23.12.2021)

Der Verwaltungsrat beschließt am 10.12.2021 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

(eingestellt am 07.01.2021)

Der Verwaltungsrat beschließt am 07.12.2021 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

(eingestellt am 07.01.2021) Der Verwaltungsrat beschließt am 07.12.2021 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

(eingestellt am 07.01.2021)

Der Verwaltungsrat beschließt am 07.12.2021 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

(eingestellt am 07.01.2021) Der Verwaltungsrat beschließt am 07.12.2020 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

(eingestellt am 27.01.2021)

Der Verwaltungsrat beschließt am 07.12.2021 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

(eingestellt am 07.01.2021)

Der Verwaltungsrat beschließt am 07.12.2021 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

(eingestellt am 15.01.2020)

Der Verwaltungsrat beschließt am 02.12.2019 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

(eingestellt am 08.01.2020)

Der Verwaltungsrat beschließt am 02.12.2019 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

(eingestellt am 14.10.2019)

Der Verwaltungsrat beschließt am 16.09.2019 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

(eingestellt am 06.01.2020)

Der Verwaltungsrat beschließt am 16.09.2019 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

(eingestellt am 31.10.2019)

Der Verwaltungsrat beschließt am 16.10.2019 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

(eingestellt am 04.02.2019)

Der Verwaltungsrat beschließt am 17.12.2018 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

(eingestellt am 04.02.2019)

Der Verwaltungsrat beschließt am 17.12.2018 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

(eingestellt am 03.01.2018) Der Verwaltungsrat beschließt am 18.12.2017 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

(eingestellt am 03.01.2018) Der Verwaltungsrat beschließt am 18.12.2017 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung

(eingestellt am 02.01.2018) Der Verwaltungsrat der BKK Diakonie beschließt am 18.12.2017 einen neuen Umlagesatz in der U2. Er beträgt ab dem 01.01.2018 0,45%. Der Umlagesatz der U1 beträgt weiterhin 2,4%.

(eingestellt am 02.01.2018) Neben der Erhöhung des Zuschusses bei der professionellen Zahnreinigung regelt der Nachtrag im wesentlichen Anpassungen an die aktuelle Rechtslage. Der Verwaltungsrat der BKK Diakonie hat den Satzungsnachtrag am 18.12.2017 beschlossen. Die Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt erfolgte am 28.12.2017. Der Nachtrag tritt mit der Bekanntmachung im Internet in Kraft.

(eingestellt am 23.12.2016) Der Verwaltungsrat beschließt am 09.12.2016 redaktionelle und inhaltliche Änderungen der Satzung.

(eingestellt am 15.12.2016) Der 31.Nachtrag der Satzung regelt die Anpassung der Umlagesätze U1 und U2 zum 01.01.2017.

(eingestellt am 17.10.2016) Die Gesetzesgrundlage der Leistungen zur Haushaltshilfe wurde angepasst und entspricht nun dem ehemaligen § 12 der Satzung der BKK Diakonie. Eine gesonderte Darstellung ist nunmehr nicht notwendig. Das Bundesversicherungsamt genehmigt den Nachtrag am 10.Oktober 2016.

(eingestellt am 17.10.2016) Der Verwaltungsrat beschließt am 30.09.2016 die Höhe der Rücklage des nach dem Haushaltsplan durchschnittlich auf den Monat entfallenden Betrages der Ausgaben anzuheben.

(Eingestellt am 25.01.2016) Der Verwaltungsrat der BKK Diakonie hat am 08.12.2015 über Satzungsnachtrag Nr. 28 beraten. §13c entfällt ersatzlos. Das Bundesversicherungsamt stimmt dem Entschluss mit Schreiben vom 22.09.2014 zu.

(Eingestellt am 25.01.2016) am 21.12.2015 wurde der Nachtrag Nr. 27 durch das Bundesversicherungsamt genehmigt. Der Nachtrag regelt den kassenindividuellen Zusatzbeitrag ab dem 01.01.2016.

(Eingestellt am 25.01.2016) § 13e ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erarbeitet und am 21.12.2015 durch das Bundesversicherungsamt genehmigt worden.

(Eingestellt am 25.01.2016) Die Gesetzesgrundlage des bisherigen § 13a Wahltarif besondere ambulante ärztliche Behandlung ist weggefallen, weswegen die Inhalte für die neue Gesetzesgrundlage § 140 SGB V adaptiert wurden. Das Bundesversicherungsamt genehmigt den Nachtrag am 21.12.2015.

(Eingestellt am 25.01.2016) Der Verwaltungsrat beschließt am 08.12.2015 redaktionelle Änderungen des § 13a Wahltarif hausarztzentrierte Versorgung. Das Bundesversicherungsamt genehmigt den Nachtrag am 21.12.2015.

(Eingestellt am 25.01.2016) Das Bundesversicherungsamt genehmigt am 21.12.2015 redaktionelle Änderungen zur Primärprävention. Somit wurde sich den Inhalten des Leitfaden Prävention angepasst.

(Eingestellt am 25.01.2016) Die Ausgestaltung des Bonusprogramms der BKK Diakonie wurde mit Verwaltungsratsbeschluss vom 08.12.2015 zum 01.01.2016 neu geregelt und enthält nun eine Altersdifferenzierung. Auch die Prämienbeträge wurden angepasst.

(Eingestellt am 25.01.2016) Der Verwaltungsrat beschließt am 08.12.2015 redaktionelle Änderungen im Rahmen der Kostenerstattung.

(Eingestellt am 25.01.2016) Der Satzungsnachtrag Nr. 20 regelt den Umgang mit dem Krankengeldwahltarif, welcher aufgrund einer veränderten Gesetzesgrundlage redaktionell korrigiert werden muss.

(Eingestellt am 20.01.2015) Am 23.12.2014 hat das Bundesversicherungsamt Nachtrag Nr. 19 genehmigt. Der Nachtrag regelt den kassenindividuellen Zusatzbeitrag ab dem 01.01.2015.

(Eingestellt am 20.01.2015) Das Bundesversicherungsamt hat am 23.12.2014 den vom Verwaltungsrat beschlossenen Satzungnachtrag Nr. 18 genehmigt. Zahlreiche redaktionelle Änderungen wurden umgesetzt.

(Eingestellt am 20.01.2015) Der Verwaltungsrat der BKK Diakonie beschließt einen neuen Umlagesatz U1. Er beträgt ab dem 01.01.2015 2,4 vom Hundert.

(Eingestellt am 20.10.2014) Der Verwaltungsrat der BKK Diakonie hat am 25.08.2014 über Satzungsnachtrag Nr. 16 beraten. Das Bundesversicherungsamt stimmt den Entschluss mit Schreiben vom 22.09.2014 zu.

(Eingestellt am 20.10.2014) Am 22.09.2014 hat das Bundesversicherungsamt Nachtrag Nr. 15 genehmigt. Zahlreiche redaktionelle Änderungen wurden umgesetzt.

(Eingestellt am 05.02.2014) Das Bundesversicherungsamt hat am 03.02.2014 den vom Verwaltungsrat am 18.12.2013 beschlossenen Satzungsnachtrag Nr. 14 genehmigt. Er setzt zahlreiche redaktionelle Änderungen um.

(Eingestellt am 04.02.2014) Der Verwaltungsrat hat am 18.12.2013 den Satzungsnachtrag Nr. 13 beschlossen. Die Genehmigung durch das Bundeversicherungsamt erfolgte am 30.01.2014. Die BKK Diakonie erweitert hiermit ihre zusätzlichen Satzungsleistungen um die Bausteine Medizinische Vorsorge und Osteopathie.

(Eingestellt am 30.09.2013) Der Satzungsnachtrag regelt die neuen Beitragssätze der Umlagekasse ab 01.10.2013. In der Verwaltungsratssitzung vom 12.09.2013 hat der Rat hierzu den notwendigen Beschluss getroffen. Das Bundesversicherungsamt sprach die Genehmigung am 27.09.2013 aus.

(Eingestellt am 08.07.2013) Die BKK Diakonie übernimmt ab dem 01.03.2013 die Kosten der Hebammenrufbereitschaft. Dies hat der Verwaltungsrat am 13.06.2013 beschlossen. Das Bundesversicherungsamt erteilte mit Schreiben vom 04.07.2013 die Genehmigung.

(Eingestellt am 23.01.2013) Am 17.01.2013 hat das Bundesversicherungsamt den Satzungsnachtrag Nr. 10 genehmigt. Der am 06.12.2012 vom Verwaltungsrat beschlossene Nachtrag legt einen neuen U2 Umlagebeitragssatz fest.

(Eingestellt am 25.02.2013) Der Satzungnachtrag Nr. 9 erweitert das Leistungspaket der BKK Diakonie um Kostenübernahme bei professioneller Zahnreinigung. Das Bundesversicherungsamt erteilte dem, vom Verwaltungsrat am 06.12.2012 beschlossenen Nachtrag, am 21.02.2013 die Genehmigung.

(Eingestellt am 25.02.2013) Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 06.12.2012 neue Prämien für das Bonusprogramm Sanitas beschlossen. Das Bundesversicherungsamt genehmigte den Satzungsnachtrag Nr. 8 am 21.02.2013.

(Eingestellt am 22.10.2012) Der Verwaltungsrat hat am 20.09.2012 den Satzungsnachtrag Nr. 7 beschlossen. Die BKK Diakonie baut die Kostenübernahme im Bereich Zahnfissurenversiegelung, Sehhilfen und Kontaktlinsen aus. Am 17.10.2012 erteilte das Bundesversicherungsamt die Genehmigung.

(Eingestellt am 18.05.2012) Der Satzungsnachtrag Nr. 6 wurde vom Verwaltungsrat am 18.04.2012 beschlossen. Er sieht die Kostenübernahme bei Auslandsschutzimpfungen vor. Die Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt erfolgte am 14.05.2012.

(Eingestellt am 27.01.2012) Mit Sitzung vom 12.10.2011 hat der Verwaltungsrat der BKK Diakonie den Satzungsnachtrag Nr. 5 einstimmig beschlossen. Eine Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt erfolgte am 26.01.2012. Der Nachtrag beinhaltet eine Ergänzung der Entschädigungsregelung für die Organ-Mitglieder.

(Eingestellt am 08.08.2011) Mit Sitzung vom 20.07.2011 haben die Arbeitgebervertreter des Verwaltungsrates der BKK Diakonie den Satzungsnachtrag Nr. 4 einstimmig beschlossen. Eine Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt erfolgte am 03.08.2011. Der Nachtrag beinhaltet eine Anpassung des Umlagebeitragssatzes U2.

(Eingestellt am 11.08.2011) Der Verwaltungsrat hat am 20.07.2011 den Satzungsnachtrag Nr. 3 beschlossen. Im Satzungsnachtrag werden die Bereiche Kostenerstattung und Kostenerstattung Wahlarzneimittel neu gestaltet. Die BKK Diakonie nimmt somit die Änderungen des GKV-Finanzierungsgesetzes (GKV-FinG) und des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) in Ihrer Satzung auf. Der Nachtrag wurde vom Bundesversicherungsamt am 09.08.2011 genehmigt.

(Eingestellt am: 22.03.2011) Der Verwaltungsrat der BKK Diakonie hat am 28.02.2011 den Satzungsnachtrag Nr. 2 beschlossen. Das Bundesversicherungsamt genehmigte den Nachtrag mit Schreiben vom 10.03.2011. Der Nachtrag regelt die Kostenübernahme von Leistungen zu primären Prävention gemäß §§ 20 und § 20a SGB V.

(Eingestellt am: 10.03.2011) Der Verwaltungsrat der BKK Diakonie hat am 09.12.2010 den Satzungsnachtrag Nr. 1 beschlossen. Das Bundesversicherungsamt genehmigte den Nachtrag mit Schreiben vom 22.02.2011. Der Nachtrag regelt die Kostenübernahme zur Haushaltshilfe gemäß § 38 SGB V.

Satzung vom 01.01.2010 (Eingestellt am 13.08.2010) Die Neufassung der Kassensatzung der BKK Dakonie wurde am 17.12.2009 vom Verwaltungsrat beschlossen. Mit Bescheid vom 09.08.2010 hat das Bundesversicherungsamt den Antrag vom 22.12.2009 genehmigt.

16. Nachtrag zur Satzung der BKK Diakonie (Eingestellt am: 14.01.2010) Das Bundesversicherungsamt genehmigte den vom Verwaltungsrat der BKK Diakonie am 17.12.2009 beschlossenen Nachtrag mit Schreiben vom 08.01.2010. Die BKK Diakonie bietet hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigen und unständig Beschäftigten rückwirkend zum 01.08.2009 einen Tarif zur Aufstockung des Krankengeldes an. Zusätzlich haben die nach dem KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) versicherten Künstler und Publizisten die Möglichkeit bei der BKK Diakonie einen Tarif zur Wahl des Krankengeldes vom 15. bis zum 42. Tag zu wählen. Näheres hierzu kann dem § 14 Krankengeldwahltarif und dessen Anlage zur Satzung entnommen werden.

15. Nachtrag zur Satzung der BKK Diakonie (Eingestellt am: 23.10.2009) Der Verwaltungsrat der BKK Diakonie hat am 14.10.2009 den Satzungsnachtrag Nr. 15 beschlossen. Das Bundesversicherungsamt genehmigte den Nachtrag mit Schreiben vom 19.10.2009. Die Regelung sieht eine Beitragssatzanpassung zum 01.11.2009 in der U2 von 0,29 auf 0,35 von Hundert vor.

Satzung der Pflegekasse

Aktuelle Satzungsfassung

Bekanntmachungen

(Eingestellt am 27.12.2021)

Der vom Verwaltungsrat am 10.12.2021 beschlossene 8. Nachtrag zur Satzung wurde am 01.02.2021 durch das Bundesversicherungsamt genehmigt.

(Eingestellt am 15.02.2021)

Der vom Verwaltungsrat am 07.12.2020 beschlossene 7. Nachtrag zur Satzung wurde am 01.02.2021 durch das Bundesversicherungsamt genehmigt.

(Eingestellt am 13.01.2020)

Der vom Verwaltungsrat am 16.09.2019 beschlossene 6. Nachtrag zur Satzung wurde am 07.10.2019 durch das Bundesversicherungsamt genehmigt.

(Eingestellt am 28.01.2015) Der vom Verwaltungsrat am 03.09.2018 beschlossene 5. Nachtrag zur Satzung wurde am 26.09.2018 durch das Bundesversicherungsamt genehmigt. Der Nachtrag setzt redaktionelle Änderungen in § 3 um.

(Eingestellt am 28.01.2015) Der vom Verwaltungsrat am 19.12.2014 beschlossene 4. Nachtrag zur Satzung wurde am 20.01.2015 durch das Bundesversicherungsamt genehmigt. Der Nachtrag setzt redaktionelle Änderungen in § 3 um.

(Eingestellt am 20.10.2014) Nachtrag Nr. 3 der Pflegekassensatzung der BKK Diakonie streicht § 8 Abs. II ersatzlos. Ebenso wird § 9 b redaktionell ergänzt. Der vom Verwaltungsrat am 25. August beschlossene 3. Nachtrag zur Satzung wurde am 19.09.2014 durch das Bundesversicherungsamt genehmigt.

(Eingestellt am: 10.02.2014)

In der Krankenkassensatzung entfällt ab dem 01.01.2014 für den Personenkreis der nach § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V Versicherten die Regelung zur Stundung und Erhebung von nachzuzahlenden Beiträgen. Durch den aktuellen Satzungsnachtrag wird die Pflegekassensatzung an die Satzung der Krankenkasse angepasst. Der Verwaltungsrat hat den Nachtrag in seiner Sitzung vom 18.12.2013 beschlossen. Die Genehmigung vom Bundesversicherungsamt erfolgte am 05.02.2014.

(Eingestellt am: 14.01.2010) Das Bundesversicherungsamt genehmigte den vom Verwaltungsrat der BKK Diakonie am 17.12.2009 beschlossenen Nachtrag mit Schreiben vom 12.01.2010. Durch den Nachtrag wird der Veränderung des Gesetzgebers Rechnung getragen. Die Paragraphen zum Widerspruchsausschuss und zu den Beiträgen wurden an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Die Satzung der BKK Diakonie ist auf unserer Homepage eingestellt. Sie kann außerdem in den Geschäftsräumen der BKK Diakonie oder bei der BKK Diakonie im Sekretariat angefordert werden.

Satzung vom 01.07.2009 (Orginal) (Eingestellt am: 10.07.2009)

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