Zum 1. Januar 2025 steigen alle Leistungsbeträge in der Pflegeversicherung. Dafür brauchen Sie nichts zu tun, das passiert automatisch. Die neuen Beträge haben wir für Sie zusammengefasst.
- Pflegegeld: Pflegebedürftige, die ihre Pflege selbst organisieren (oft mit Unterstützung von Angehörigen), erhalten mehr Geld. Diese Erhöhung hilft, die eigenen Aufwendungen für die Pflege besser zu decken.
- Pflegegrad 2: von 332 € auf 347 €
- Pflegegrad 3: von 573 € auf 599 €
- Pflegegrad 4: von 765 € auf 800 €
- Pflegegrad 5: von 947 € auf 990 €
- Pflegesachleistungen: Die Finanzierung ambulanter Pflegedienste wird verbessert.
- Pflegegrad 2: von 761 € auf 796 €
- Pflegegrad 3: von 1.432 € auf 1.497 €
- Pflegegrad 4: von 1.778 € auf 1.859 €
- Pflegegrad 5: von 2.200 € auf 2.299 €
- Entlastungsbetrag: Der Betrag, der für zusätzliche Unterstützung im Alltag (z.B. hauswirtschaftliche Hilfen oder Freizeitaktivitäten) genutzt werden kann, steigt von 125 € auf 131 € monatlich (für alle Pflegegrade).
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Der Höchstbetrag für Verbrauchsmaterialien wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe erhöht sich von 40€ auf 42€ monatlich.
- Verhinderungspflege: Das Budget für die Ersatzpflege bei Ausfall der pflegenden Person wird aufgestockt. Hier erhöhen sich die Beträge von 1.612 € auf 1.685 € jährlich.
- Kurzzeitpflege: Das Budget für die vorübergehende stationäre Pflege wird erhöht. Diese Leistung bietet Entlastung für pflegende Angehörige in Krisensituationen oder bei Urlaubsbedarf. Dieser Betrag steigt von 1.774 € auf 1.854 € jährlich.
- Tages- und Nachtpflege: Die Leistungen für teilstationäre Pflege werden ebenfalls angepasst.
- Pflegegrad 2: von 689 € auf 721 €
- Pflegegrad 3: von 1.298 € auf 1357 €
- Pflegegrad 4: von 1.612 € auf 1685 €
- Pflegegrad 5: von 1.995 € auf 2085 €
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Der Zuschuss für pflegegerechte Umbauten im Wohnbereich wird von 4.000 € auf 4.180 € pro Maßnahme erhöht. Dies erleichtert es Pflegebedürftigen, länger in ihrem gewohnten Umfeld zu leben.
- Ergänzende Unterstützungsleistungen für DiPA (Digitale Pflegeanwendungen): Die Unterstützung für die Nutzung digitaler Pflegeanwendungen steigt. Dies fördert den Einsatz innovativer Technologien im Pflegebereich. Diese Leistungen erhöhen sich von monatlich 50€ auf 53€.
- Leistungen für die vollstationäre Pflege: Die Pflegekosten in Heimen werden erhöht. Der prozentuale Zuschuss zum Eigenanteil bleibt jedoch unverändert.
- Wohngruppenzuschlag: Der Wohngruppenzuschlag steigt von 214 € auf 224 € monatlich (für alle Pflegegrade)
Weitere Änderungen ab 1. Juli 2025 – Flexible Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Ab 1. Juli 2025 werden die Jahresbeträge für Ersatz- und Kurzzeitpflege zusammengelegt. So können pflegebedürftige Personen sie flexibel für die Ersatz- oder die Kurzzeitpflege nutzen. Der maximale Leistungsbetrag steigt dann auf 3.539 €. Leistungen, die Sie bis 30. Juni 2025 in Anspruch nehmen, werden dann auf den gemeinsamen Leistungsbetrag angerechnet.
Der maximale Zeitraum, in dem die Ersatzpflege und das hälftige Pflegegeld weitergezahlt werden, wird analog der Kurzzeitpflege von 6 auf 8 Wochen angehoben. Die Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt.