Haushaltshilfe
Unterstützung durch Haushaltshilfen im Krankheitsfall
Die BKK Diakonie übernimmt in bestimmten Fällen die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie selbst, z.B. durch einen stationären Krankenhausaufenthalt, nicht in der Lage sind, den eigenen Haushalt zu führen. Ob und in welcher Höhe eine Übernahme der Kosten für Sie möglich ist, klären Sie am besten mit einem Experten zu dieser Thematik persönlich.
Gut zu wissen
Stellen Sie den Antrag für Haushaltshilfe bitte immer vor Beginn der Haushaltshilfe. Eine Genehmigung der Haushaltshilfe ist erst ab Tag der Antragstellung möglich.
Häufige Fragen
- Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin oder Verwandte bis zum zweiten Grad (Eltern und Geschwister) nimmt/nehmen sich für die Zeit der Erkrankung unbezahlten Urlaub. In diesem Fall erstatten wir den Nettoverdienstausfall bis zur Höhe von 88 € (2024) täglich.
- Wird die Haushaltshilfe durch einen Pflegedienst übernommen, rechnet dieser mit uns die vertraglich vereinbarten Sätze für die Haushaltsweiterführung ab.
- Beschaffen Sie sich selbst eine Haushaltshilfe z.B. Freunde, Nachbarn, erstatten wir bis zu 11,00 € pro Stunde.
Ihre Zuzahlung beträgt je Kalendertag 10% der Kosten, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
Zur Notwendigkeit der Haushaltshilfe ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
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