Hilfsmittel
Uns liegt im Fall einer Erkrankung oder Einschränkung Ihre individuelle und hochwertige Versorgung mit Hilfsmitteln am Herzen. Wir haben mit zahlreichen Anbietern für Hilfsmittel Verträge abgeschlossen und helfen Ihnen gern, das verordnete Hilfsmittel zeitnah zu bekommen.
Zu den Hilfsmitteln zählen z.B.:
- Hörgeräte
- Kompressionsstrümpfe
- Orthopädische Schuhe und Schuheinlagen
- Prothesen
- Rollstühle und Rollatoren
- Brillen und Kontaktlinsen
Ob und welches Hilfsmittel Sie benötigen, besprechen Sie bitte zunächst mit Ihrem behandelnden Arzt. Dieser stellt Ihnen im Bedarfsfall eine Hilfsmittelverordnung aus.
Mit Ihrer Verordnung können Sie sich direkt an einen Vertragspartner wenden. Gern unterstützen und beraten wir Sie bei der Beschaffung des für Sie geeigneten Hilfsmittels. Wir organisieren die Versorgung und deren individuelle Anpassung durch einen Vertragspartner, wenn Sie dies wünschen.
Nehmen Sie hierzu Kontakt zu unseren Fachexperten auf und senden die Verordnung einfach über die Online-Geschäftsstelle oder per Post an folgende Adresse:
BKK Diakonie
Postfach 130104
33544 Bielefeld
Wir übernehmen für Sie die Kosten für zugelassene Hilfsmittel in Höhe der Festbeträge oder vorhandener Vertragspreise abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
Muss ich eine Zuzahlung leisten?
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen Versicherte für jedes Hilfsmittel 10 % der Kosten zu – jedoch mindestens 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro je Hilfsmittel. Sind die Hilfsmittel zum Verbrauch bestimmt, wie z.B. Inkontinenzartikel, beträgt die Zuzahlung 10 % je Packung – jedoch höchstens 10,00 Euro für den Monatsbedarf je Indikation.