Mutterschaftsgeld
Wir lassen Sie auch in der Schwangerschaft nicht im Stich
Damit Sie auch als werdende Mutter finanziell abgesichert sind, ersetzt das Mutterschaftsgeld den Verdienstausfall während der Zeit des Mutterschutzes.
Grundsätzlich gilt:
- Frauen, die in einem Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis stehen und gesetzlich versichert sind, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Werdende Mütter sind also, sofern sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, finanziell abgesichert. Das Mutterschaftsgeld ersetzt den Verdienstausfall während der Zeit des Mutterschutzes.
Gut zu wissen
Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt (Bei Mehrlingsgeburten bis zu 12 Wochen).
Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 € pro Tag. Die Differenz zum durchschnittlichen Nettogehalt zahlt Ihr Arbeitgeber. Der Betrag berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Beziehen Sie Arbeitslosengeld, Unterhalts- oder Eingliederungsgeld, erhalten Sie ein Mutterschaftsgeld, das nach den Leistungen der Arbeitsagentur berechnet wird.
Sie erhalten direkt von Ihrem Frauenarzt eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Termin der Entbindung. Die Rückseite dieser Bescheinigung ist gleichzeitig der Antrag auf Mutterschaftsgeld. Lassen Sie uns diesen bitte ausgefüllt und unterschrieben zukommen.
Nach der Geburt stellt das Standesamt eine Geburtsurkunde „Für die Mutterschaftshilfe“ aus, in manchen Bundesländern eine entsprechende Geburtsbescheinigung. Bitte senden Sie uns nach der Geburt diese Urkunde beziehungsweise die Geburtsbescheinigung im Original zusammen mit dem Fragebogen zur Elternzeit zu. Das Formular dafür erhalten Sie vor der Geburt, wenn wir Ihnen das Mutterschaftsgeld für die ersten 6 Wochen auszahlen. Hatten Sie eine Frühgeburt, reichen Sie die Bescheinigung darüber bitte ebenfalls ein.
Für Fragen rund um Elternzeit, Elterngeld, Kindergeld und Mutterschutz empfehlen wir Ihnen den „Familienwegweiser“, ein Informationsangebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Den Wegweiser erreichen Sie über folgenden Link: https://familienportal.de/
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