Pflegeversicherung
Unsere Pflegekasse sichert Ihnen im Falle der Pflegebedürftigkeit einen umfassenden Versicherungsschutz.
Egal, ob Sie zuhause oder in einer stationären Einrichtung gepflegt werden, erhalten Sie von uns alle Leistungen, die die gesetzliche Pflegeversicherung vorsieht.
Der Umfang der Leistungen bemisst sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Zur Beurteilung wird der Pflegebedürftige zu Hause vom Medizinischen Dienst untersucht und einem der fünf Pflegegrade zugeordnet. Pflegebedürftige können grundsätzlich zwischen Sach- und Geldleistungen wählen. Kombinationsleistungen sind ebenfalls möglich.
Weitere Informationen rund um das Thema Pflege finden Sie hier:
Digitale Pflegeanwendungen - Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) können Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen dabei helfen, ihren pflegerischen Alltag besser zu bewältigen und zu organisieren.
Digitale Pflegeanwendungen sind Apps oder Onlineprogramme. Sie sollen dazu dienen, Pflegebedürftige in ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen, ihre Fähigkeiten zu fördern oder auch die Pflege und Betreuung durch Angehörige zu erleichtern. Dazu zählen zum Beispiel Gedächtnistrainings-Apps für Menschen mit beginnender Demenz oder ein Übungsprogramm im Internet, das dabei hilft, das Sturzrisiko zu senken.
Anspruch auf diese Leistung haben Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 1 bis 5, die zu Hause oder in ambulant betreuten Wohngruppen leben und versorgt werden.
Die Pflegekassen entscheiden auf Antrag der Pflegebedürftigen über die Notwendigkeit der Versorgung.
Die erstmalige Bewilligung ist auf eine Dauer von maximal sechs Monaten befristet. Innerhalb dieser Zeit prüfen wir, ob die digitale Pflegeanwendung genutzt und die Zwecksetzung erreicht wird. Ist dies der Fall erhalten Sie eine unbefristete Bewilligung,
Um eine DiPA zu nutzen, schließen Sie einen Vertrag mit dem Anbieter. Wir erstatten Ihnen gegen einen entsprechenden Nachweis (z. B. eine Rechnung oder ein Screenshot) die Kosten dafür. Sofern Sie ergänzende Unterstützungsleistungen durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, rechnet der Pflegedienst die Kosten dafür direkt mit uns ab.
Für die DiPA selbst sowie die notwendigen Unterstützungsleistungen bei der Anwendung übernehmen wir insgesamt bis zu 50 Euro im Monat.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die DiPA erfolgreich geprüft und somit in das Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Pflegeanwendungen (DiPA-Verzeichnis) aufgenommen hat.
Aktuell gibt es noch keine DiPA, die zugelassen sind. Erste Angebote werden noch im Jahr 2024 erwartet. Sobald Anwendungen zugelassen sind, werden wir Ihnen die Informationen zur Verfügung stellen.
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