Onboarding Freiwilligendienst

Der unbürokratische, unkomplizierte und rechtssichere Weg für die Anmeldung der internationalen Freiwilligen.

Freiwilligendienstleistende aus dem Ausland - So gelingt das Onboarding:

Wir haben einen unbürokratischen, unkomplizierten und rechtssicheren Weg für die Anmeldung der internationalen Freiwilligen entwickelt, den wir Ihnen gerne vorstellen möchten.

In unserer langjährigen Erfahrung mit der Krankenversicherung von ausländischen Fachkräften, FSJlern und BFDlern haben wir unsere internen Prozesse gemeinsam mit  unseren Kooperationspartnern (Freiwilligendiensten) verschlankt und optimiert.

So nehmen wir Ihnen im Onboarding-Prozess die bürokratischen Aufgaben für die Sozialversicherung ab und kümmern uns darum, dass die Freiwilligen:

  • alles Notwendige von uns erhalten, um ein Visum zu bekommen,
  • eine vorläufige Versichertenkarte vorab per Mail erhalten,
  • Informationen darüber erhalten, wie das deutsche Krankenkassensystem funktioniert (in mehreren Sprachen).

Gut zu wissen

Wir bieten unseren Kooperationspartnern nicht nur einen unbürokratischen und rechtssicheren Anmeldeprozess für den Freiwilligendienst, sondern stellen auch Informationsmaterialien zum deutschen Krankenkassensystem in vier verschiedenen Sprachen zur Verfügung!

Der Anmeldeprozess

Schritt I

Die Anmeldung:

Füllen Sie die Beitrittserklärung einfach und bequem auf der Website der BKK Diakonie aus.
Den passenden Link für den Anmeldeprozess stellen wir Ihnen persönlich zur Verfügung. 

Schritt II

Die Vorabanmeldung:

Durch die Vorabanmeldung wird schnellstmöglich eine Renten- und Sozialversicherungsnummer erstellt. 

Der Arbeitgeber wird zusätzlich über die Mitgliedschaft bei der BKK Diakonie informiert.

Schritt III

Wichtige Dokumente für das Visum:

Nach erfolgreicher Anmeldung erstellen wir umgehend einen Nachweis für die Behörde über die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung der BKK Diakonie. Mit diesem Dokument können die Personen im Freiwilligendienst ihr Visum beantragen.

Ihre Ansprechpersonen zum Thema Onboarding FSJ

Kommen Sie für mehr Informationen oder einen gemeinsamen Austausch gerne auf uns zu.

FAQ

Wer einen Freiwilligendienst, wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), leistet, muss während dieses Zeitraums gesetzlich versichert sein. Die Tätigkeiten, die im Rahmen eines FSJ ausgeübt werden, gelten sozialversicherungsrechtlich als normales Beschäftigungsverhältnis. Daher unterliegen diese Tätigkeiten grundsätzlich der Versicherungspflicht. Diese gilt auch dann, wenn Sie vor Beginn des Freiwilligendienstes privat krankenversichert waren.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden von den jeweiligen Trägern des FSJ übernommen. Das bedeutet, im Gegensatz zu regulären Arbeitnehmern, die ihre Versicherungsbeiträge zur Hälfte selbst zahlen, entstehen während des FSJ keine eigenen Beitragskosten für die Versicherten. Der Versicherungsschutz bleibt dabei jedoch derselbe.

Wenn du vor dem FSJ familienversichert warst, ruht die Familienversicherung während dieser Zeit. Nach Abschluss des FSJ kann sie jedoch wieder aufgenommen werden, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. 

Eine Ausnahme besteht, wenn die Einsatzstelle oder der Träger des FSJ kein Taschengeld zahlt. In diesem Fall ist keine eigene Versicherung notwendig, und du kannst weiterhin über deine Eltern familienversichert bleiben. Das FSJ wird in diesem Fall wie eine schulische Ausbildung oder ein Studium behandelt, wodurch die Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr bestehen bleibt.

Eine Mitgliedschaft bei der BKK Diakonie bietet Ihnen Zugang zu einer umfassenden und unkomplizierten Gesundheitsversorgung. Alle medizinisch notwendigen Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen und Medikamente sind abgedeckt. Zudem profitieren Sie von zusätzlichen Leistungen, die über die Standardversorgung hinausgehen, und einer zuverlässigen Absicherung im Krankheitsfall. Des Weiteren werden die Kosten vieler jährlicher Vorsorgeuntersuchungen bereits ab dem 18. Lebensjahr übernommen.

Ja, mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) können Sie in der EU und vielen anderen Ländern medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.

Rufen Sie bei Ihrem Hausarzt an und schildern Sie Ihre Beschwerden. Viele Praxen bieten Notfallsprechstunden an. Wenn Ihr Hausarzt geschlossen hat, können Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 erreichen. Bei lebensbedrohlichen Situationen rufen Sie die Notrufnummer 112 an.

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